Sondereigentumsverwaltung
Persönliche Betreuung Ihrer vermieteten Eigentumswohnung von der laufenden Verwaltung bis zur Abstimmung mit der WEG.
Unverbindliches Erstgespräch vereinbaren →Sondereigentumsverwaltung direkt an der WEG
Bei einer vermieteten Eigentumswohnung treffen die Themen Ihrer Wohnung auf die Abläufe der Eigentümergemeinschaft. Wir verbinden beides und sorgen für eine verlässliche Abstimmung.
Unser Leistungsumfang
Wir begleiten die laufende kaufmännische und technische Verwaltung Ihrer Wohnung, koordinieren die Kommunikation mit Mietern und behalten die Schnittstelle zur WEG im Blick. Sie entscheiden bei wichtigen Fragen, wir bereiten die Informationen verständlich auf.
Persönlich und nachvollziehbar
So bleibt Ihre Wohnung gut betreut, ohne dass Sie jedes Detail des Verwaltungsalltags selbst organisieren müssen.
Im Überblick
Ihre Vorteile
Abgestimmt mit der WEG
Ihre Wohnung und die Themen der Gemeinschaft werden sinnvoll zusammen gedacht.
Laufende Verwaltung
Mieteingänge, Absprachen und wiederkehrende Aufgaben bleiben nachvollziehbar organisiert.
Schäden koordinieren
Wir stimmen notwendige Schritte mit Mietern, Eigentümern und geeigneten Dienstleistern ab.
Klar informiert
Sie erhalten eine verständliche Grundlage für Entscheidungen rund um Ihre Wohnung.
Häufige Fragen
Das werden wir oft gefragt.
Was ist der Unterschied zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum? +
Sondereigentum sind die einzelnen Wohnungen und ggf. Stellplätze im Alleinbesitz. Gemeinschaftseigentum sind alle gemeinsam genutzten Bereiche: Treppenhaus, Dach, Fassade, Heizungsanlage.
Die WEG-Verwaltung ist für das Gemeinschaftseigentum zuständig. Die Sondereigentumsverwaltung betreut zusätzlich Ihre individuelle Wohnung und die darin wohnenden Mieter.
Was leistet die Sondereigentumsverwaltung konkret? +
Die Sondereigentumsverwaltung verbindet die vereinbarten Aufgaben der WEG- und Mietverwaltung für Ihre Eigentumswohnung: Mietinkasso, Nebenkostenabrechnung, Mieterkorrespondenz, Reparaturkoordination sowie die Abstimmung zwischen Mieter und WEG.
Sie haben einen zentralen Ansprechpartner für die abgestimmten Aufgaben.
Kann ich als Eigentümer trotzdem selbst Entscheidungen treffen? +
Selbstverständlich. Wir handeln im Rahmen der vereinbarten Vollmachten. Bei wesentlichen Entscheidungen — etwa größeren Sanierungen oder einem Mieterwechsel — holen wir Ihre Zustimmung ein.
Die Entscheidungsgrenzen und Vollmachten legen wir gemeinsam im Verwaltervertrag fest.
Was kostet die Sondereigentumsverwaltung? +
Die Vergütung setzt sich aus einer monatlichen Pauschale zusammen, die Mietverwaltung und WEG-Betreuung kombiniert. Die Konditionen hängen von Wohnungsgröße, Lage und Leistungsumfang ab.
Sprechen Sie uns an — wir erstellen Ihnen ein individuelles, transparentes Angebot.
Was passiert bei einem Mieterwechsel in meiner Eigentumswohnung? +
Wir koordinieren den Mieterwechsel: von der Wohnungsübergabe mit Protokoll über die Suche und Prüfung neuer Mieter bis zum Abschluss des neuen Mietvertrags.
Eine aktive Vermarktung begleitet den Mieterwechsel.
Sprechen Sie mich an
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